Dem Datenschutzbeauftragten obliegen folgende Aufgaben:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und anderer Datenschutzvorschriften, der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Beschäftigten und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde
Die oben aufgeführten Aufgaben finden sich im Art. 39 DS-GVO wieder.
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